§ 1            Name und Sitz

 

(1)                  Der Verein führt den Namen „Verein zur Erhaltung und Förderung des Charakters von Schönwalde/Havelland e.V.“ mit der Abkürzung: „EFCS e.V.“ Er wurde am Amtsgericht Nauen in das Vereinregister eingetragen. Die Gemeinnützigkeit wurde vom Finanzamt Nauen bestätigt.

(2)                  Sitz des Vereins ist Schönwalde/Havelland.

 

§  2           Zweck

 

Zweck des Vereins ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere

a)      Erhaltung der gewachsenen Schönwalder Struktur und der damit verbundenen naturnahen Wohnqualität,

b)      Mitgestaltung der zukünftigen städteplanerischen, baulichen und wirtschaftlichen Entwicklung in Schönwalde unter besonderer Berücksichtigung des Natur- und Umweltschutzes,

c)      Förderung und Pflege des ursprünglichen Siedlungsgedankens, eine Waldgemeinde am Rande eines Ballungsgebietes zu errichten.

 

§  3            Gemeinnützigkeit

 

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§  4            Geschäftsjahr

 

Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Das erste Rumpfgeschäftsjahr endet am 31.12.1998.

 

§  5            Mitgliedschaft

 

(1)        Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden.

(2)        Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft wird erworben durch Zahlung des Mitgliedsbeitrages.

(3)        Die Mitgliedschaft endet:

a)      mit dem Tod des Mitgliedes,

b)     durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an den Vorstand; sie ist nur zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zulässig,

c)      durch Ausschluss aus dem Verein.

 

       (4)   ein Mitglied, das in erheblichem Maß gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat,

               kann durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor

               dem Ausschluss ist das betroffene Mitglied persönlich oder schriftlich zu hören. Die

               Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied

               mit Einschreiben gegen Rückschein zuzustellen.

 

§  6               Organe              

 

Die Organe des Vereins sind:

  1. Der Vorstand
  2. Die Mitgliederversammlung
  3. Der Beirat

 

§  7               Der Vorstand

 

(1)   Der Vorstand besteht aus dem(der) Ersten Vorsitzenden, dem (der)Zweiten Vorsitzenden/Schriftführer(in) und dem (der) Schatzmeister(in). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch einen Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten.

(2)   Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes.

(3)   Der Vorstand ist beschlussfähig , wenn zwei seiner Mitglieder anwesend sind; er entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des(der) Ersten Vorsitzenden den Ausschlag.

 

§  8               Beirat

 

Die Mitgliederversammlung oder der Vorstand berufen auf Dauer von 2 Jahren einen Beirat. Er hat die Aufgabe, die Arbeit des Vorstandes zu unterstützen und insbesondere in fachlichen Fragen zu beraten. Er besteht aus mindestens zwei, höchstens sechs Mitgliedern.

 

§  9               Mitgliederversammlung

 

(1)    Die Mitgliederversammlung ist jährlich vom Ersten Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen durch persönliche Einladung mittels Brief einzuberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.

(2)    Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:

a)      Genehmigung des Haushaltsplanes für das kommende Geschäftsjahr

b)     Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes und dessen Entlastung

c)      Wahl des Vorstandes

d)     Festsetzung der Höhe des Mitgliedsbeitrages

e)      Beschlüsse über Satzungsänderungen

(3)    Der Vorstand hat unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder wenn mindestens 5 % der Mitglieder die Einberufung schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gründe fordern.

(4)    Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

(5)    Beschlüsse werden gefällt mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Stimmberechtigt sind nur die anwesenden Mitglieder.

(6)    Beschlüsse nach § 9 Abs. 2 Nr. e) erfordern eine Mehrheit von Dreiviertel der anwesenden Mitglieder. Bei Verhinderung aus persönlichen Gründen kann die Stimmabgabe analog schriftlich erfolgen. Sie ist dem Vorstand in einem verschlossenen Umschlag vor Sitzungsbeginn zu geben oder zuzustellen.

 

§  10                Mitgliedsbeiträge

 

Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und jeweils am 01.Januar eines Jahres im voraus fällig. Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung. Sie kann den Beitrag für Rentner, Schüler, Studenten, Wehrdienst- und Zivildienstleistende bis zu 50 % ermäßigen. Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger sind von der Zahlung befreit.

 

§  11                Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens

 

Bei Auflösung  oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Schönwalde, die es unmittelbar u. ausschließlich zur Förderung des Natur- und Umweltschutzes zu verwenden hat.

 

 

 

Schönwalde, 9. April 2014